Wir spielen Ping Pong- Post aus dem Sassnitzer Rathaus
Sehr geehrte Frau Prüferin, 20.September 2023, 9:59 Uhr
am 05.09.2023 wurden die Unterschriftenlisten für das 2. Bürgerbegehren gegen das LNG-Terminal der Stadt Sassnitz übergeben.
Mittlerweile sind 2 Wochen ins Land gegangen. Sind die Unterstützungsunterschriften für das Begehren nun ausgezählt worden? Liegt eine Bewertung der Verwaltung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor? Ich bitte dringend um Rückantwort, wann mit der Auswertung des Bürgerbegehrens zu rechnen ist. Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen Norbert Dahms
Sehr geehrter Herr Dahms, 20.September 2023, 10:24 Uhr mit Schreiben vom 14.09.2023 teilten wir Ihnen mit, dass die Zulässigkeit des 2. Bürgerbegehrens zum Thema LNG derzeit geprüft wird und, dass sobald die gesamte Prüfung der Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens abgeschlossen ist sowie die dazugehörige Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, Sie umgehend informiert werden. Bis dahin können Sie weitere Unterschriften nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen i.A. Kati Prüferin -Stadtverwaltung Sassnitz-
Sehr geehrte Frau Prüferin, 20. September 2023, 11:00 Uhr
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sicherlich kann die Stellungnahme der Rechtsaufsicht einige Zeit in Anspruch nehmen. Jedoch geht Ihre Antwort etwas an meiner Fragestellung vorbei. Sie werden verstehen, daß ich nach 5 weiteren Arbeitstagen (also vom 14.09. – 20.09.2023) durchaus in freudiger Erwartung einer Sachstandsänderung nachgefragt habe.
1. Frage: Sind die Unterstützungsunterschriften für das Begehren nun ausgezählt worden? Ich bitte um Antwort von Ihnen, denn die Unterschriften auszuzählen und zu prüfen fällt sicherlich in Ihren kompetenten Aufgabenbereich. Dazu benötigen Sie keine Rechtsaufsicht. Eine weitere Frage ergibt sich aus Ihrer Antwort. 2. Wann haben Sie die Untere Rechtsaufsicht um die dazugehörige Stellungnahme gebeten? Ich gehe davon aus, daß eine Prüfung nicht länger als 3 Arbeitswochen andauern kann. Denn eine erfahrene, kompetente und effizient arbeitende Verwaltung bekommt eine solche Prüfung sicherlich in diesem Zeitfenster hin.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Dahms
Sehr geehrter Herr Ober-Oberprüfer, sehr geehrter Herr Oberprüfer, 20.September 2023, 11:11 Uhr
am 05.September 2023 reichte ich bei der Stadt Sassnitz das 2. Bürgerbegehren gegen das LNG Terminal in Sassnitz-Mukran ein. Es sollte bei Ihnen am 06.09.2023 eingegangen sein, mit der Bitte um eine Stellungnahme. Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung Sassnitz antwortete diese, das sie nun auf Ihre Stellungnahme wartet. Ich habe eine Frage an Sie. Wie lange meinen Sie, werden Sie für Ihre Stellungnahme benötigen? Beim 1. Bürgerbegehren ging dies ja recht flott. Da Sie eine rechtlich sichere und sehr effizient arbeitende Behörde sind, gehe ich davon aus, daß eine Stellungnahme nicht länger als 2 Wochen dauern kann. Ich bitte um dringende Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Dahms
Sehr geehrter Herr Dahms, 20. September 2023, 13:30 Uhr
hinsichtlich Ihrer heutigen Anfrage zur Prüfung der Zulässigkeit des von Ihnen initiierten Bürgerbegehrens gegen LNG-Terminals in Mukran darf ich Ihnen wie folgt antworten: Derzeit befindet sich die von Ihnen eingereichten Unterlagen zu dem Bürgerbegehren in der Prüfung durch die Stadtverwaltung Sassnitz. Erst wenn diese Prüfung, mit der Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage für die Stadtvertretung, abgeschlossen ist, werden diese Unterlagen dem Ober-Oberprüfer als Untere Rechtsaufsichtsbehörde übersandt. Da die städtische Prüfung derzeit aber noch andauert, so eine aktuelle Nachfrage bei der Stadt, liegen uns auch noch keine prüfbaren Unterlagen vor. Ich habe nach der heutigen Rücksprache keinen Zweifel, dass die Verwaltung der Stadt Sassnitz der Prüfung des Bürgerbegehrens nicht die gebührende Priorität beimisst. Sobald die Verwaltung der Stadt Sassnitz ihre Prüfung beendet hat, wird sie uns ihr Ergebnis umgehend übermitteln. Im Anschluss werden wir unsere Stellungnahme erarbeiten und der Stadt übermitteln. Auf Ihre Frage, wie lange die uRAB für die Erarbeitung einer Stellungnahme benötigen werden, kann ich Ihnen derzeit keinen genauen Zeitraum benennen. Sie können allerdings davon ausgehen, dass auch die uRAB der Prüfung die höchste Priorität beimessen wird.
Mit freundlichem Gruß i.A. Tilo Oberprüfer- Fachdienstleiter Kommunalaufsicht
Sehr geehrter Herr Oberprüfer, 21.September 2023, 9:31 Uhr
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da Sie noch keinerlei prüfbaren Unterlagen vorliegen haben, möchte ich Ihnen zumindest die Unterschriftenliste mit der Fragestellung und Begründung zu Kenntnis geben. Sie finden die Liste im Anhang als PDF. Diese Listen wurden verwendet, um die Unterschriften für das 2. Bürgerbegehen zu sammeln. Die Auswertung auf Vollständigkeit, Anzahl und Gültigkeit der Eintragungen werden Sie dann sicherlich von der Stadtverwaltung Sassnitz zeitnah erhalten.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Dahms