Dienstaufsichtsbeschwerde und Bürgerbegehren: Kann Sassnitz mehr?
Wir für Rügen(.de) offenes Bürgerforum
Pressemitteilung
30.10.2023
SASSNITZ. Gegen den Bürgermeister der Stadt Sassnitz, Herrn Leon Kräusche, erfolgte in der zweiten Oktoberhälfte 2023 eine Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der sein Handeln zum Nachteil der Stadt Sassnitz gerügt werden soll. Begründet wurde dies u. a. mit Kräusches Unterstützung für das LNG-Terminal vor Sassnitz und der damit verbundenen Infragestellung bzw. fehlenden Voraussetzung des Status „staatlich anerkannter Kurort“. Des Weiteren wird die Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt aufgrund der fehlenden Erlassung einer aktualisierten Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe, den Wegfall einer wesentlichen Leistung zur Begründung der Kurabgabe und die Infragestellung der Richtigkeit der Grundlagen für die tagtäglich eingezogene Kurtaxe.
Dabei ist darauf verwiesen worden, dass derzeit eine Kurabgabesatzung mit entsprechenden Kurabgabesätzen in Kraft ist, die aus dem Jahre 2000 stammt – also bald ihr 25-jähriges Jubiläum feiert. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Tierpark / Heimattiergarten, der seit November 2016 geschlossen ist, seit 7 Jahren eine wesentliche Einrichtung zur Begründung der Kurabgabe weggefallen ist und unklar sei, wann diese Einrichtung überhaupt wieder öffnet. Trotzdem – und auch darauf wurde Bezug genommen – ist seit letztem Jahr eine Leiterin für die Einrichtung eingestellt worden, die – nach offiziellem Wissen – zum Zeitpunkt der Einstellung über keinerlei Erfahrung bei der Leitung eines Tierparks / Heimattiergartens verfügte. Da außerdem die Richtigkeit der Grundlagen schon durch eine Kalkulation bzw. Satzung – die vor fast einem Viertel-Jahrhundert eingeführt wurden, alleine durch die Teuerung und veränderten Rahmenbedingungen in Frage gestellt werden muss, ist damit auch die Rechtmäßigkeit der Abgabe fragwürdig und der Schaden zum Nachteil der Stadt als gegeben angesehen worden.
Für den Steller der Dienstaufsichtsbeschwerde, den ehemaligen Stadtvertreter und Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Norbert Dahms, ist, zudem aus finanzieller Sicht auf den Haushalt der Stadt Sassnitz, nicht zu verstehen, wie es möglich ist, dass täglich 2.500 bis 3.000 Tagesgäste in der Saison am Königsstuhl keine Tageskurkarte lösen müssen und gleichzeitig selbst Familienangehörige, die von Verwandten in Sassnitz beherbergt werden, zur Zahlung verpflichtet sind.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist dem Präsidenten der Stadtvertretung, Herrn Norbert Benedict, zugestellt worden. Allerdings teilte dieser daraufhin mit, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde nun durch die Verwaltung selbst geprüft wird und nicht durch den Dienstvorgesetzten des Bürgermeisters (hier die Stadtvertretung), wie es im ganzen Land und gemäß Kommunalverfassung (§22) üblich ist.
Norbert Dahms hat in den letzten Monaten ein zweites Bürgerbegehren gegen LNG initiiert, das von mehr als 1.000 Bürgern unterstützt wurde. Auch mit diesem basisdemokratischen Grundrecht übt er Kritik, weil ihm bist heute – nach mehr als 7 Wochen – von Seiten des Präsidenten der Stadtvertretung, Herrn Norbert Benedict, oder von der Verwaltung noch kein Ergebnis der Unterstützungsunterschriften auf ihre Rechtmäßigkeit mitgeteilt wurde.
In Bezug auf das Wahlkampfmotto des damaligen Kandidaten für das Bürgermeisteramt, Herrn Leon Kräusche, im Jahr 2022 „Sassnitz kann mehr!“ merkt Dahms an, dass sowohl der kritisierte Umgang mit den Finanzen der Stadt als auch der Umgang mit dem Bürgerbegehren zum Lackmustest wird, ob Sassnitz mit dem neuen Bürgermeister wirklich mehr kann.
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