|

Ping, Pong oder warum es still geworden ist um das Sassnitzer Bürgerbegehren gegen das LNG-Terminal in Mukran

Foto: Norbert Dahms

Auch an diesem Nikolausmorgen, den 06. Dezember 2023, konnte keine Entscheidung auf Zulassung des Bürgerentscheids im Stiefel gefunden werden. Der Briefkasten war genauso leer wie das E-Mail Postfach. 

Was ist geschehen?

Auf E-Mailnachfrage vom 24.11.2023 zum Stand der Dinge, gab es seitens des Stadtvertreterpräsidenten Norbert Benedict am 27.11.2023 lediglich die Aussage, daß sich das Bürgerbegehren bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung befindet. 

Somit ist nun seit 3 Monaten nicht viel passiert. Jedoch war die Aussage von Herrn Benedict Anlaß genug, um beim Referatsleiter der unteren Rechtsaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen Herrn Tilo Koch, anzurufen. Im Gespräch mit Herrn Koch war zu erfahren, daß die Prüfung des Bürgerbegehrens und die Erstellung der nach Kommunalverfassung MV geforderten Stellungnahme bereits im Oktober 2023 abgeschlossen war, weil die Stadtverwaltung Sassnitz die Unterlagen bereits Anfang Oktober 2023 eingereicht hatte. 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Unterlagen bei der oberen Rechtsaufsicht, welche im Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt ist, zur weiteren Prüfung vor. Und dies nun bereits seit Wochen.

Man möge sich das auf der Zunge zergehen lassen wie Schweizer Schokolade. Laut Kommunalverfassung beschließt die Stadtvertretung über die Zulassung. Sie holt sich, um rechtlich sicher zu sein, eine Stellungnahme der unteren Rechtsaufsicht ein. 

Normalerweise gibt es nur 2 Möglichkeiten. Entweder die sachliche und fachliche Prüfung ergibt eine Zulässigkeit oder eine Ablehnung, welche dann begründet sein muß. So etwas benötigt regulär ca. 2-3 Wochen. Im gesamten Prüfungszeitraum von 3 Monaten konnte keine Stelle, weder die untere noch die obere Rechtsaufsicht, einen eindeutigen Fehler im gesamten Bürgerbegehren finden, welcher eine Ablehnung zur Folge gehabt hätte. 

Am 05. Dezember 2023 wurde die Stadtvertretung nochmals in einer kurzen Ansprache durch die Vertretungsperson Norbert Dahms auf ihre Verantwortung hingewiesen. Die Stadtvertretung muß als gewähltes Organ sich ihrer Funktion und Macht bewußt werden und  entscheiden. Sie kann nicht länger auf irgendwelche überordneten Behörden warten. Es sei denn, die Stadtvertreter haben die kommunale Selbstverwaltung bereits aufgegeben und warten lediglich auf Anweisung von oben.

Dieser Hinweis wurde seitens des stellvertretenden Stadtvertreterpräsidenten Stefan Grunau als Populismus abgetan.

Was bedeutet das für das Bürgerbegehren? Das Bürgerbegehren ist immer noch am Laufen. Auch, wenn die Fährhafen Sassnitz GmbH bereits am 13.11.2023 einen Erbbaupachtvertrag mit der Deutschen ReGas zur Überlassung von Flächen im Hafen zur Errichtung von Übergabeleitungen etc. auf 66 Jahre abgeschlossen hat. Sollte es zu einem Entscheid kommen, der es der Fährhafen Sassnitz untersagt,  Geschäfte mit der Deutschen ReGas abzuschließen, so müssen alle Anlage wieder zurückgebaut werden.

Wir bleiben weiter dran.

Ähnliche Beiträge