Pressemitteilung
Sassnitz, den 20. Dezember 2023
Seit über drei Monaten warten die Sassnitzer Bürger nun schon darauf, in einem Bürgerentscheid ihr Ja oder ihr Nein zum geplanten LNG-Terminal im Fähr-Hafen Mukran abgeben zu können.
Diese monatelange Untätigkeit der Entscheidungsträger über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist der Hintergrund, dass am 13. Dezember 2023 die Initiatoren des Bürgerbegehrens (Bürgerforum Wir für Rügen) beim Verwaltungsgericht in Greifswald einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung gestellt haben. Damit soll der Antragsgegner, die Stadtvertretung Sassnitz, verpflichtet werden, umgehend, d.h. sofort, über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids zu
entscheiden. Denn während sich die Stadt Sassnitz, die unterschiedlichen Rechtsbehörden des Landes und das Schweriner Innenministerium über ein Vierteljahr Zeit lassen, ob der Antrag des Bürgerbegehrens nun alle juristische Hürden genommen hat, schafft der zukünftige LNG-Betreiber ReGas zwischenzeitlich vor Ort Tatsachen: Grundstücke werden von der Stadt erworben und es wird auch schon einmal ohne Baugenehmigung gebaut, die
Strafzahlung dafür nimmt ReGas gerne in Kauf.
Kaum hat die Stadt Sassnitz von der Einschaltung des Verwaltungsgerichtes erfahren, beeilt sie sich, eine Sondersitzung für den 11. Januar 2024 anzukündigen. Damit wird die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ins neue Jahr 2024 verschoben. Es liegt der Verdacht nahe, dass mit diesen andauernden zeitlichen Verzögerungen bezweckt wird, den Bürgerentscheid ins Leere laufen zu lassen. ReGas baut inzwischen weiter und wenn sich dann letztendlich die Sassnitzer Bürger gegen das LNG-Terminal entscheiden sollten, dann wird der Steuerzahler die Rückbauten und wahrscheinlich auch noch Entschädigung an ReGas und Gascade zahlen müssen.
Kontakt: Norbert Dahms
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