LNG-Terminal Mukran/Rügen- 2. Bürgerbegehren abgelehnt
Foto: Hendrik Goldbach
Gestern war ein ereignisreicher Tag. Erst kam eine gute Nachricht: „Bauarbeiten an LNG-Pipeline vorerst durch das Bundesverwaltungsgericht gestoppt“ Dann kam die schlechte Nachricht, auch das 2. Bürgerbegehren mit dem Ziel einen Bürgerentscheid zum LNG-Terminal im Fährhafen Mukran herbeizuführen, wurde durch die Stadtvertretung abgelehnt.
Der Sitzungssaal des Sassnitzer Rathauses war gut gefüllt mit Zuschauern. 17 Stadtvertreter, einschließlich des Stadtpräsidenten waren anwesend, ihnen bei saßen zwei Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Dombert. Das Publikum war bunt gemischt, Vertreter der BI Lebenswertes Rügen, Wir für Rügen und Rügen vereint gegen LNG waren anwesend, auch Politiker wie Frau Federau/AfD MdL.
Rederecht erhielt Norbert Dahms, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens und Thomas Kunstmann als Sassnitzer Einwohner und Vertreter der BI Lebenswertes Rügen.
Die Stimmung im Saal war der Art aufgeheizt, dass sich der Sassnitzer Stadtpräsident Norbert Benedict dazu veranlasst sah, die Polizei zu holen, um die Räumung des Saales anzudrohen, wenn man sich nicht bald benehme. Die Drohung fand am Ende aber keine Umsetzung.
Es wurde heiß diskutiert, auch die Uneinigkeit unter den Stadtvertretern war zu spüren. Frau Lehmann von den Linken sprach sich klar für den Bürgerentscheid aus, ebenso auch Tommy Tohrmann von der AfD. Beide Fraktionen brachten gemeinsam (und das ist erstaunlich) einen Änderungsantrag gegen die Beschlussvorlage ein, welcher am Ende aber abgelehnt wurde.
Auf jedes Für und Wider möchten wir hier nicht weiter eingehen. Nur soviel ist zu sagen, es war auffällig, wie wichtig den Anwälten der Kanzlei Dombert war, die Stadtvertreter darüber zu informieren, dass man mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Stadtvertretern heraufbeschwören könnte, falls es zu einem Bürgerentscheid kommt und dieser die Rückabwicklung von bereits geschlossen Verträgen zur Folge hätte. Herr Grunau, Stadtvertreter und Mitglied des Aufsichtsrates der Fährhafen Sassnitz GmbH unterstütze dies mit Zahlen im Wert von dreistelligen Millionenbeträgen, welche durch einen Bürgerentscheid vielleicht entgingen. Im Publikum machte sich die Vermutung breit, dass Herr Grunau aufgrund seiner Aufsichtsratstätigkeit doch befangen sein könnte, warum durfte er am Ende dann mit abstimmen? Auch kam seitens einiger Stadtvertreter die Anmerkung, dass es nicht sein könne, dass man erst heute bei dieser Sitzung über solche Zahlenausmaße informiert werden würde und nicht schon lange vor der Abstimmung.
Seitens der Anwälte kam mehrfach der Hinweis an die Vertreter, das Begehren als unzulässig zu beurteilen und dem vorliegenden Beschluss zu folgen, sich gegen das Begehren zu entscheiden, damit die Bürgerinitiative, vertreten durch die Initiatoren des Begehrens, nun endlich den Rechtsweg beschreiten könnten. Einfach ausgedrückt, man solle die Verantwortung den Gerichten überlassen.
Am Ende fiel die Entscheidung knapp aus. 9 Stimmen gegen das Begehren, 8 dafür. Als Grund für die Ablehnung musste der angeblich fehlende Kostendeckungsvorschlag (man hätte im Vorfeld ermitteln sollen, welche Einnahmen der Stadt entgehen könnten und welche Rückzahlungen/Schadensersatzansprüche bestehen könnten), welche der Initiator hätte einbringen müssen, herhalten. Im Übrigen war dieser Kostendeckungsvorschlag im Verfahren zum 1. Bürgerbegehren als nicht erforderlich beurteilt worden. Was ebenfalls unglaublich ist, sämtliche durch die Stadt abgeschlossenen Verträge und Zuwendungsanträge erfolgten nach Einreichung des 2. Bürgerbegehrens.
Aktuell prüfen Befürworter des Begehrens aus unterschiedlichsten Interessengruppen, ob man vor Gericht ziehen will. Es bleibt spannend.