|

Norbert fragt nach

Wie lange dauert es denn noch?

Sehr geehrter Herr Kräusche, 12. Oktober 2023 11:08 Uhr

seit dem 05.Oktober 2023 ist nun wiederum ein ganze Woche vergangen. Ein Ergebnis der Prüfung auf Zulässigkeit des 2. Bürgerbegehrens gegen LNG scheint nach nunmehr fast fünfeinhalb Wochen immer noch nicht vorzuliegen. Darum erneuere ich meine Frage vom 05. Oktober 2023.

Wie lange dauert es denn noch?

Augenscheinlich ist es wohl ein Problem festzustellen, ob der Wirkungskreis für das Begehren gegeben ist.

Sie hatten am 05. Oktober 2023 bei der Einwohnerversammlung gesagt, es handele sich bei dem LNG-Terminal im Hafen Mukran um eine Bundesangelegenheit.

Ich lasse Ihre Aussage mal so stehen und stelle dazu folgende Frage.

Warum bezeichnet das Bundeswirtschaftsministerium das LNG-Terminal Mukran als ein rein privatwirtschaftliches betriebenes Unternehmen?

Bitte sehen Sie sich die im Anhang beigefügten „Informationen zum FRSÙ-Standort Mukran“, herausgegeben vom Bundeswirtschaftsministerium, an. In der Tabelle Seite 2 und unter Punkt 3. Wie hoch sind die im Ostseeraum geplanten Kapazitäten? steht eindeutig geschrieben „…privatwirtschaftlich betrieben werden…“.

Weiterhin haben Sie während der Einwohnerversammlung am 05. Oktober 2023 ausgesagt, meine eingereichte Fragestellung zum Bürgerbegehren würde 2 Seiten umfassen und deshalb würde eine Prüfung dieser umfangreichen Fragestellung auch einen entsprechend langen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Ich möchte folgendes klarstellen. Die Fragestellung zum Bürgerbegehren lautet wie folgt.

Stimmen Sie dafür, daß die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz dem oder den Vertreter(n) der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Fährhafen Sassnitz GmbH die Weisung erteilt, einen Beschluß zu fassen, der der Geschäftsführung den Abschluß jeglicher Art von Rechtsgeschäften untersagt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes einer LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen bzw. der Geschäftsführung aufzugeben, bereits mit dieser Zielrichtung geschlossene Verträge aufzulösen und der Fährhafen Sassnitz GmbH den Verkauf oder die Überlassung von Grundstücken oder Einrichtungen an Dritte zum Zweck der Errichtung und des Betriebes einer LNG-Infrastruktur zu untersagen?

Meine Frage dazu an Sie lautet:

Ist das eine zweiseitige Fragestellung?

Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens finden Sie nochmals im Anhang.

Ich bitte dringend darum, mit der Prüfung auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Abschluß zu kommen, damit alle Sassnitzer Bürger ihr Abstimmungsrecht als Souverän. lt Kommunalverfassung M-V ausüben können. Vielen herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen 

Norbert Dahms

Antwort vom Bürgermeister L. Kräusche: ……………………………………

Ähnliche Beiträge