Masern-Impfpflicht

Ab dem 01. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern bundesweit für viele Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Kita-Kinder und schulpflichtige Kinder.
Vermeiden der Masern-Impfung ist auf folgendem Weg möglich:
Ablehnung aus religiösen Gründen (Ablehnung von Abtreibungen), da der Impfstoff Bestandteile abgetriebener Föten (das heißt dann so unverfänglich: „humane diploide Zellen“, siehe Punkt 2 der Fachinformation Priorix) beinhaltet. Dieser Weg hat schon mehrmals zum Erfolg (= keine Impfung) auf dem Gerichtsweg geführt.