Wir lassen nicht locker- Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid der Stadt Sassnitz
Sassnitz. Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt Sassnitz auf Zulassung des Bürgerbegehrens gegen das LNG Terminal in Mukran.
Wie einige sicherlich wissen, wurde am 11.01.2024 mit 9:8 Stimmen die Zulassung in der Stadtvertretung abgelehnt. Dies geschah unter massiven Druck der Rechtsanwaltskanzlei Dombert aus Potsdam, welche von der Stadt Sassnitz als beratende Rechtanwaltskanzlei tätig ist. Während der Sitzung wurden die Stadtvertreter dahingegehend unter Druck gesetzt, daß ihnen angeblich Schadensersatzforderungen ins Haus stünden, wenn sie der Durchführung des Bürgerbegehrens stattgeben würden. Es ging dabei um angeblich private Haftungen der einzelnen Stadtverstreter in Millionenhöhe.
Am 17.01.2024 wurde den Initiatoren u.a. Norbert Dahms der Bescheid der Stadt Sassnitz zugestellt mit der Rechtsmittelbelehrung einer 1 monatlichen Widerspruchsfrist. Nunmehr haben alle 3 Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 08.02.-09.02.2024 den gleichlautenden Widerspruch an die Stadt Sassnitz postalisch und per Mail zur Kenntnis gegeben. Eine Eingangsbestätigung liegt vor. Jetzt heißt es wieder abwarten, denn die Stadt Sassnitz muß den Widerspruch prüfen und kann ihm entweder stattgeben oder aber diesen ablehnen. Eine Ablehnung bedarf allerdings einer rechtlich sicheren Begründung.
Hier gibt es den Widerspruch zum Nachlesen: https://wir-fuer-ruegen.de/wp-content/uploads/2024/02/Widerspruch-gegen-Ablehnungsbescheid.pdf